Wort davor: Keßlerkönigreich
Keßlerlehen
Wortklasse: Neutrum
Erklärung:
überwiegend als kaiserl. Lehen aufgefaßtes Recht, den Keßlerschutz auszuüben.
- Datierung: 1391
Fundstelle: RegPfalzgr. I nr. 5337
- Belegtext:
was das keßler-lehen für gerechtigkeit hat, so jedem altisten von Rhatsamhaußen des stammes zu Ehenweiler sein lebenlang zu nießen hat
Datierung: 15. Jh.
Fundstelle: Alsatia 1854/55 S. 266
[weitere Angaben: vgl. ebd. 266-275]
- Datierung: 1727
Fundstelle: Lünig,CJFeud. III 679
Faksimile
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- Belegtext:
in dem lehenbriefe des kurfuersten Ruprechts II vom jahre 1391 fuer Luzelmann von Ratsamshausen ... sagt der kurfuerst, daß er solchen protections-bezirk von dem reiche habe und daß solches keßler-lehen
von denen von Stralenberg auf die von R. gekommen sey
Datierung: 1778
Chr.J. Kremer, Geschichte des rheinischen Franzien (Mannheim 1778) 204
Wort danach: Keßlermeister
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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