Wort davor: Keßleramt
Keßlerbezirk
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
rein geographisch begrenzter und daher idR. interterritorialer Wirkungsbereich einer Keßlergesellschaft
(I) im süddeutschen und schweizerischen Raum, innerhalb dessen der Keßlerschutz durch den Inhaber des Keßlerlehens
bzw. durch den Keßlerkönig ausgeübt wird.
vgl.
Keßlerkönigreich,
Keßlerterminei.
- Belegtext:
bitte ich ..., euer gnaden wollen fremden rotschmieden oder keßlern ... zu abbruch meines keßlerbezirks nicht gestatten lassen, daß sich dieselbigen zu Crailsheim oder anderer
ort gegen der Jagst herein in euer gnaden fürstenthum einlassen
Datierung: 1523
Fundstelle: Hornschuch,Keßler. 285
- Datierung: 1778
Chr.J. Kremer, Geschichte des rheinischen Franzien (Mannheim 1778) 168
[weitere Angaben: vgl. ebd. 162-205]
- Datierung: 1803
G.W.A. Fikenscher, Beitrag z. Geschichte d. Handwerker ... (1803) 4ff.
- Datierung: 1803
G.W.A. Fikenscher, Beitrag z. Geschichte d. Handwerker ... (1803) 44
Wort danach: Keßlerbrief
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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