Wort davor: Kesselziese

Keßler
Wortklasse: Maskulinum

Keßler (I)
Erklärung: der sein Gewerbe (Verkauf eigener Geräteanfertigungen aus Kupfer, Messing, Eisen, Ausführung von Reparaturen an solchen Geräten) hauptsächlich im Wandern ausübende Kaltschmied (I), der als Mitglied einer interterritorialen, zunftähnlichen Keßlergesellschaft (I) (schweiz. Keßlerkönigreich) unter dem Keßlerschutz des Inhabers eines Keßlerlehens bzw. des Keßlerkönigs steht; ab Mitte 15.Jh. nehmen die Keßler überwiegend den Namen Kalt- bzw. Kupferschmied an, während als Keßler nunmehr die unehrlichen Kesselflicker ( Keßler II) bezeichnet werden.

Keßler (II)
Erklärung: nicht zu den Keßlergesellschaften (I) gehörende Kesselflicker, die zu den unehrlichen Leuten zählen und daher häufig mit Aufenthaltsverbot oder -beschränkung belegt werden.
Keßler (III)
Erklärung: Knecht auf einer Alp, wohl hauptsächlich mit der Käsezubereitung beschäftigt.
vgl. Kesselherr (I), Kesselkäse, Kesselrecht (I).
Keßler (IV)
Erklärung: "Aufseher über Schmiede und Pfannen in der Salzsiederei" (von Schwäbisch-Hall).
Keßler (V)
Erklärung: jemand, der zur Erlangung eines Amts Stimmen kauft.
vgl. Kesselbrief, Keßlerbrief, Keßlerei.

Wort danach: Keßleramt

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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