Wort davor: Kesselfang

Kesselgeld
Wortklasse: Neutrum

Kesselgeld (I)
Erklärung: Gebühr für die Haltung eines eigenen oder Benutzung eines durch die Obrigkeit zur Verfügung gestellten Kessels.

Kesselgeld (I 1)
Erklärung: für die Herstellung von Kesselbier und die gewerbsmäßige Herstellung von Bier oder Branntwein (aus dem ursprünglich für die Bierwürze erhobenen Grutgeld).
vgl. Kesselakzise, Kesselziese.

Kesselgeld (I 2)
Erklärung: für verschiedene Benutzungszwecke.
Kesselgeld (II)
Erklärung: beim Eintritt in die Zunft der Hutmacher und der Wollenweber zu entrichtende Aufnahmegebühr für die Erhaltung der Kleinode ihrer kirchlichen Bruderschaften.
Kesselgeld (III)
Erklärung: Gebühr beim Schiffbau oder Trinkgeld?
Kesselgeld (IV)
Erklärung: Abgabe der fünf 'Laden' des Tiroler Kaltschmiedehandwerks an das Hofzahlmeisteramt für die Gewährung zollfreier Kupfereinfuhr.
Kesselgeld (V)
Erklärung: Gebühr für die Erteilung einer Heiratserlaubnis anstelle der Abgabe eines Kessels.
Kesselgeld (VI)
Erklärung: den Dienstboten für Einkäufe mitgegebenes Geld.

Wort danach: Kesselgericht

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten