Wort davor: Kesselamt

Kesselbier
Wortklasse: Neutrum
Erklärung: nicht zum Verkauf bestimmtes, gegen Erlegung von Kesselgeld (I 1) im (Privat-) Kessel hergestelltes Hausbier, häufig mit Brauverbot belegt.

Wort danach: Kesselbrief

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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