Wort davor: Kern(en)geld
Kernengeldzins
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
wie Kernengeld (I).
- Belegtext:
was ... kernen gelt zins ist, da etlich von hüsern geben vnd kein versicherung darumb ist, so sölle daßelbig ouch abglößt werden, wellicher ... synen nit ablösen will, der sol
anstatt eines müt kernens vmb ein gl. ein versicherung vffrichten
Datierung: 1601
Fundstelle: AarauStR. 311
Faksimile
- digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
Wort danach: Kernengeschauer
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten