Wort davor: Kernenbeile

Kerneneinzüger
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: Einnehmer der in Kern (I) gelieferten Abgaben.
Wortbildungshinweis: zu Einzug (III 1), Kern (I).

Wort danach: Kern(en)garbe

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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