Kerneneinzüger
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
Einnehmer der in Kern (I) gelieferten Abgaben.
Wortbildungshinweis: zu
Einzug (III 1),
Kern (I).
Wort danach: Kern(en)garbe
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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