Wort davor: Kerkerhüter
Kerkermeister
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
(vereidigter) Gefangenenaufseher, dem das übrige Aufsichtspersonal unterstellt ist.
vgl.
Gefangenmeister,
Hutstock,
Keichenmeister,
Stockmeister.
- Belegtext:
fuer die geistlichen gerichte besondere gefaengnisse einzurichten und kerkermeister und landknechte zu bestellen
Datierung: 1542
Fundstelle: Weber,SachsKR. I 2 S. 500 Anm.
- Belegtext:
von dem andern dritten pfennig [Buße] wird dem geschworenen kerkermeister 3 viertel und dem gerichtsknecht und fronen gibt man das andre viertail
Datierung: 1589
Jahresbericht des Kaiser Wilhelms Gymnasium in Montabaur Ostern 1907 S. 9
- Belegtext:
der hutstock oder kercker-meister
Datierung: 1670
Region/Autor/Textsorte:
Wien
Fundstelle: Abele,Unordn. I 315
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- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Belegtext:
soll zu verhuetung aller unrichtigkeiten ein kercker-meister ... gehalten werden, damit selbiger ... alles, was in den gefaengnuessen vorgehet, verantworte
Datierung: 1698
Fundstelle: CCPrut. II 266
- Datierung: 1707
Fundstelle: SudetenHGO. Art. 2 § 6
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- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Datierung: 1724
Fundstelle: MittKönigsberg 2 (1910) 199
- Datierung: 1769
Fundstelle: CCTher. 52 § 11, Art. 82 § 3
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- Belegtext:
alle von den magistraten, gerichtern und aemtern ordentlich aufgenommene und bestellte kerkermeister, frohn- und gerichtsdiener ... sollen ... als ehrliche leute geachtet ... werden
Datierung: 1781
Fundstelle: HdbchÖstGes. I 162
Wort danach: kerkern
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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