Wort davor: Kerker

Kerkergeld
Wortklasse: Neutrum
Erklärung: für die Gefangenschaft im Kerker (I) vom Kläger, Täter oder Landgerichtsherrn zu leistende Gebühr (II).
vgl. Gefängnisgeld.

Wort danach: Kerkerhüter

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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