Wort davor: Kerbrecht

Kerbschuld, Kerbeschuld
Wortklasse: Femininum
Erklärung: auf einem Kerbholz (I) verzeichnete Zahlungsverpflichtung, hier für Bier.

Wort danach: Kerbstecken

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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