Wort davor: Kerbgeld
Kerbholz
Wortklasse: Neutrum
Kerbholz (I)
Erklärung:
(meist längsgespaltener) Holzstab, in den zur Verrechnung wiederkehrender Leistungen Einschnitte gemacht werden und dessen Teile den Parteien zum Beweis ihrer Forderung bzw. Leistung
verbleiben (Holzurkunde, vgl. HRG.1 II 223 - 225 und 701 - 703), tw. auch Meßstab, bei dem der Einschnitt zB. den jeweiligen Inhalt eines Weinfasses kennzeichnet;
bis in das späte 19. Jh. als Ersatz schriftlicher Rechnungsführung gebraucht.
vgl.
Rabisch,
Reitholz.
- Belegtext:
win koufen in geselleschaft vff kerueholze zu trinkene
Datierung: 14. Jh.
Fundstelle: Germania 20 (1875) 46
- Belegtext:
eyn schultheisz sal dry kiesen ... die sullen uff ire eide die bede setzen und kerben, sollen dem schultheisz daz kerbholz geben, der sal umgehen und die bede uffheben
Datierung: um 1430
Region/Autor/Textsorte:
Hanau
Fundstelle: GrW. I 511
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- Belegtext:
schuldig ... czweinczig czentner czyn vnd was das kerbholcz awszweyszen wirdt
Datierung: 1478
Fundstelle: TeplitzUB. 258
- Belegtext:
kain kerffzedel oder kerffholtz, wann der andertaile den gegenzedel oder das gegenholtz dagegen nit leit vnd des lögnet, ist nit gnuogsam zuorecht den andern tail zuo besagen
oun verer vrkünd oder vmbsteande, die dem selben zedel oder holtz billich ain glouben gebearen. doch sol der, so dess kerffholz oder zedelss ab red ist, ain ayd swoern, das er dess gegenholtz oder
zedelss nitt hab oder wiss, uorhannden gewesen sin ... wear es, das sölliche handtgeschrifft, kearffzedel oder kearffholtz von baiden tailen gelegt wer, zu gemainer hande hinder ain richter oder ainen
glouphafftigen man, vmb ir yettweders würde dem lögennden taile sein nit bekennen destminder hilff geberen
Datierung: 1493
Fundstelle: TübStR. 27
- Belegtext:
ist im [kilwart] in sinen eidt ingebunden, das er alle messen, so durch den capplan gelesen, an ein kerbholtz schniden und die eins jeden jars eim statmeister ubergeben solle
Datierung: 1501
Fundstelle: SchlettstStR. 734
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- Belegtext:
sol der floeßmeister, wie viel ein jeder zin in der floeß hat und sich am gewicht findet, mit einem jeden ein außgeschnitten kerbholtz machen und daran schneiden, wie viel ein
jeder centner und pfund zinnes in der floeß hat, das eine kerbholtz bey sich behalten und das ander dem geben, des das zin ist, alsdann sol der, des das zin ist, mit seinem kerbholtz zu dem gegenschreiber
gehen und ihm dasselbige kerbholtz ueberantworten, da sol ... der gegenschreiber des namen, des das kerbholtz ist, auffs kerbholtz schreiben und in das register verzeichnen, wie viel des zinnes auffs kerbholtz angeschnitten ist
Datierung: 1548
Fundstelle: ZinnbgwO. Art. 15
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- Belegtext:
souer dann jemandt zuo beweisung seiner schulden einich kerffholtz oder zettel in recht fürbringen, daneben von dem andern theil die gegenzettel oder hoeltzer auch fürgezeigt
vnd gleichstendig gefunden würden, solle denselben glauben geben vnd darauff durch vnsere gericht erkennt werden
Fundstelle: WürtLR. 1555 S. 59
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- Belegtext:
sollen sie [Geschworene] das vasz schetzen und das an ein kerbholz schneiden, wie viel dasselbig vasz hab
Datierung: 1575
Region/Autor/Textsorte:
Schwaben
Fundstelle: GrW. VI 274
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- Belegtext:
dieweyl auch in dieser statt ... sehr breuchlich ist ..., daß die contrahenten an statt brieff vnd sigel ... kerffhoeltzer, da der schultherr den stock behelt, der eynsatz aber
vnd gegenwechsel dem schultman zugestellt wirt, mit einander auffrichten, so dann auch dieselben zu der beweysung von dem schultforderer eyn vnd fuergebracht ... wuerde, dem gegentheyl seinen ... kerffholtz
auch bey zu legen, so soll solchs angenommen vnd darauff der ander theyl angehalten werden, den begerten ... eynsatz auch bey zu legen. da dann dieselben ... gleichstendig gefunden werden, sol denselben
vollkommlicher glaub zu der beweysung zugstelt, auch darauff endtlich zu recht erkennt werden
Fundstelle: FrankfRef. 1578 I 31 § 14
Volltext (und Faksimile)
- in DRQEdit
- Datierung: 16. Jh.
Fundstelle: ZGO. 33 (1880) 384f.
- Belegtext:
daß jedes ohrts mit den kruegern richtige kerbstoecke, davon der bierverleger einen undt der krueger den andern halten soll, darauf jedesmahl die thonne von dem schultzen oder ... von einer geschwornen
gerichts persohn richtig angeschnitten werden soll, welche kerbhoeltzer den quartaliter von unserm ziesemeister jedes ohrts ... revidiret, und nach der befindlichen anzahl sofort
die ziese von demjenigen, so den bierschanck exerciret, nach obigen quanto, soviele die summa deren außtragen wirdt, ... abfoder n
Datierung: 1670
Fundstelle: CCMarch. VI 1 Sp. 521
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- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- Belegtext:
wollen wir auch, dass die alte gewohnheit der kerbhöltzer wiederum mit allem fleiss gehalten und einem iedern gezwungenen mühlgaste ein sonderlich kerbholtz
zugerichtet werde, deren eins der mühlmeister an einem sichern orthe ... verwahren, das ander aber dem mühlgast zugestellt werden soll; das anschneiden ... soll vom mühlmeister geschehen, so bald das korn in die mühle kömbt
Datierung: 1672
Fundstelle: MittSächsVk. 2 (1900/02) 62
- Belegtext:
so ... der klaeger seine klage, oder der beklagte seine exception und gegenwehr, nicht durch zeugen, sondern durch instrument, hand-schrifften, briefe und siegel, register, oder auch an statt derselben
durch ausgeschnittene zettel, oder sonsten kerbhoeltzer koente beweisen: so mag er sich deswegen bey gericht erklaehren
Fundstelle: PreußLR. 1721 I 36 § 1
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- Belegtext:
von rechnungsfuehrern, so des schreibens und lesens unerfahren, wird die rechnung auch durch kerbhoeltzer und richtigen an- und abschnitt gefuehret, woraus hernach schrifftliche rechnungen gefertiget werden koennen
Datierung: 1738
Fundstelle: Hayme 880
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- in Google Books
- Belegtext:
mit denen zumal unter gemeinen leuten sehr ueblichen spaen- und kaerbhoelzern soll es ... solchergestalt gehalten werden, daß, wenn sie mit beyderseitigem willen errichtet
und bey der production im hauptwerke gleichfoermig befunden wurden, denselben sowohl quo ad substantiam als quantitatem debiti vollkommener glaube beygemessen ... werden muß
Datierung: 1753
Fundstelle: CJBavJud. XI § 3
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- digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Datierung: 1758
Fundstelle: Estor,RGel. II 450ff.
[weitere Angaben: Lit.; s. auch Beleg unter Kerbstock]
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- Belegtext:
kerfzettel ... bewiesen regulariter nichts, gleich den kerbhoeltzeren, wann nicht beyde beysammen waren, in so fern man nicht ein anderes verabredet hatte
Datierung: 1769
Fundstelle: Lennep,LandsiedelR. 243
- Belegtext:
beweiseskraft haben die auf dem lande gewoehnlichen kerbhoelzer, wenn beyde stuecke uebereinstimmen. kann eine parthey das ihrige nicht herbeyschaffen, so muß der gegner zur
eidlichen bestaerckung des seinigen verstattet werden, in so ferne er nicht ueberfuehrt werden kann, daß das fehlende kerbholz durch seine schuld abhaenden gekommen [ist]
Datierung: 1781
Fundstelle: CJFrid. IV 6 § 71
- Belegtext:
werden dergleichen kerb-hoelzer auf dem lande ... mit den froehnern gehalten ... haben sie ihre dienste voellig verrichtet, so schneidet man, gleichsam an statt der quittung,
die kerben auf den zusammen gelegten zwey theilen glatt und gleich aus
Datierung: 1786
Fundstelle: Krünitz,Enzykl. 37 S. 3
- Belegtext:
kerb-zettel oder kerb-hölzer, wenn sie mit dem vorzulegenden gegen-zettel oder gegen-holz zusammenstimmen, haben beweiskraft unter jenen personen, die auf solche weise die im kleinen
gethane oder empfangene lieferungen zu bewaehren gewohnt sind
Fundstelle: BadLR. 1809 Satz 1333
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- digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
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Kerbholz (II)
Erklärung:
Holzstab mit dem eingekerbten oder eingebrannten Namen des Bergmeisters (I 2) als Ladungszeichen für einen Bergmann
(I) vor den Bergmeister oder die Geschworenen.
vgl.
Bergholz (II).
- Belegtext:
der bergmeister sol den einheimischen und seiner botmaessigkeit unterworffenem schuldiger ... durch ein kerbholtz mit ankuendigung des termins und ... bericht der sachen fuer
fordern lassen, der sol auch darauff, da er mit dem kerbholtz antroffen ist, zuerscheinen schuldig seyn
Fundstelle: JoachimsthalBO. 1548 S. 77
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- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Belegtext:
soll der berckhmaister den schuldner mit einem kerbholz erfordern
Datierung: 1548
Fundstelle: Lori,BairBergr. 267
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
werden die parteyen mit einem kerbholtz, welches der klaeger von dem bergmeister nehmen soll, fuer beschieden und ... derjenige, so es verachtet und nicht erscheinet, umb 5 sch. einfacher groschen gestrafft
Datierung: 1673
Fundstelle: Span,Bergurthel 185
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- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Belegtext:
kerbholtz ist ein stueckgen holtz, eines quer fingers breit und ein glied lang, darauf der bergmeister seinen nahmen brennet oder ... zeichnet; das braucht er loco citationis,
wenn er dergleichen einem bergmann zuschicket, muß er darauf vor ihm oder im berg-ambt erscheinen
Datierung: 1693
Chr.K. Reichel, Dissertatio iuridica de citatione symbolica per tesseram fissam ... (Wittenberg 1748) p. 6
- Datierung: 1698
Fundstelle: Span,Bergsp. 384
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- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Belegtext:
es werden insgemein zweyerlei kerbhölzer geführet, weise und schwarze, das erste wird statt der vorladung gebraucht, und wenn der bergmeister einen bergmann mit gefängniss oder
gehorsam strafen will und ihm ein schwarzes kerbholz giebt, muss er in die custodie gehen
Datierung: 1778
Fundstelle: Veith,Bergwb. 288
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- digitalisiert von der SLUB Dresden
- Datierung: 1787
Fundstelle: Krünitz,Enzykl. 37 S. 5
Wort danach: Kerbmal
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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