Kerbgeber
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
der im Sühnefall Maggeld zu geben hat.
Wortbildungshinweis: zu
Kerb (I 5),
Kerbe (I 6).
Wort danach: Kerbgeld
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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