Wort davor: Kerber

Kerbergeld
Wortklasse: Neutrum
Erklärung: von Leibeigenen zu leistende, nicht näher bestimmbare Abgabe (I).
sprachliche Erläuterung: wohl zu kerben (IV).

Wort danach: Kerbgeber

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten