Kerbergeld
Wortklasse: Neutrum
Erklärung:
von Leibeigenen zu leistende, nicht näher bestimmbare Abgabe (I).
sprachliche Erläuterung:
wohl zu kerben (IV).
Wort danach: Kerbgeber
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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