Wort davor: Kerbelennotel

kerben
Wortklasse: urspr. st., jetzt sw. Verb
Erklärung: Grundbedeutung: einen Einschnitt machen.
sprachliche Erläuterung: zu Etym. und Wortformen vgl. Kluge20 364.

kerben (I)
Erklärung: Haut oder Körperteil durchschneiden.

kerben (II)
Erklärung: eine Scheidelinie auf einem Grenzstein ziehen.
kerben (III)
Erklärung: einen Einschnitt auf einem Holzstab oder in Papier anbringen, insbesondere zum Zweck der Verrechnung.
vgl. anschneiden (I).
kerben (IV)
Erklärung: von kerben (III) übertragen: festsetzen, bestimmen, einziehen, bezahlen, eichen.
vgl. anschneiden (II).
kerben (V)
Erklärung: einen Schiffsmast oder -tau abhauen, wie 2kappen.
vgl. abhauen (IV).
kerben (VI)
Erklärung: einen Balken eines Hauses einreißen.

Wort danach: Kerber

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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