Kennpfennig
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
Gebühr zum Zeichen der Anerkennung eines Herrschaftsverhältnisses oder für eine Amtshandlung.
Wort danach: Kennstein
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten