Wort davor: Kennisherr

kennlich
Wortklasse: Adjektiv, Adverb
Erklärung: bekannt (auch im Sinne von hergebracht), offenkundig, deutlich, kenntlich, häufig in der synonymen Paarformel kund und kennlich.
sprachliche Erläuterung: überwiegend mnl. und mnd.

Wort danach: Kennlichkeit

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten