Wort davor: Kenngeld

Kennis
Wortklasse: Femininum und Neutrum
sprachliche Erläuterung: nur nl. und nd. belegt.

Kennis (I)
Erklärung: urspr. Kenntnis, Wissen, dann das Recht, die Zuständigkeit, von einer Rechtssache Kenntnis zu nehmen und sie zu entscheiden.

Kennis (II)

Kennis (II 1)
Erklärung: Zeugnis, Bestätigung, Zeugenschaft.
Kennis (II 2)
Erklärung: übertragen Zeuge.
Kennis (III)
Erklärung: Bekenntnis (I 1), Geständnis.
vgl. Kennisherr.
Kennis (IV)
Erklärung: Anerkenntnis.
Kennis (V)
Erklärung: gerichtl. Entscheidung.
Kennis (VI)
Erklärung: Anerkennungsgebühr.
vgl. Kennisgeld.

Wort danach: Kennisgeld

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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