Wort davor: Kennbrief
Kennbüchse
Wortklasse: Femininum
Erklärung:
Aufbewahrungsort für das Kenngeld (I).
- Belegtext:
er [Gerichtsschreiber] sol kain klag oder kennung inschriben, er hab denn daz kenngelt vor in die kennbüchs gelegt
Datierung: 1441
Fundstelle: NördlingenStR. 416
Faksimile
- Belegtext:
wann der antwurter der clag bekennt, sovil des bekennens ist, geit der antwurter damit von iedem guldin ain pfening in ains ratz kennbüchs
Datierung: 1488
Fundstelle: NördlingenStR. 348
Faksimile
Wort danach: Kenne
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten