Kemenat(en)lehen, Kemenatslehen
Wortklasse: Neutrum
Erklärung:
Fachausdruck des Lehnrechts zur Bezeichnung einer lehnrechtlich ausgegebenen Kemenate (II).
Wortbildungshinweis: zu
Kemenate (II).
Wort danach: Kemenater
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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