Wort davor: Kemenatengericht

Kemenat(en)lehen, Kemenatslehen
Wortklasse: Neutrum
Erklärung: Fachausdruck des Lehnrechts zur Bezeichnung einer lehnrechtlich ausgegebenen Kemenate (II).
Wortbildungshinweis: zu Kemenate (II).

Wort danach: Kemenater

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten