Wort davor: Kelterordnung

Kelterrecht
Wortklasse: Neutrum

Kelterrecht (I)
Erklärung: grund- beziehungsweise landesherrliches Recht auf Ausübung des Kelterbanns (II).

Kelterrecht (II)
Erklärung: Anspruch des Inhabers einer Kelter (I) auf Leistung von Kelterlohn (II) und Kelterwein, auch die Leistung selbst.
Kelterrecht (III)
Erklärung: Berechtigung zur Benutzung einer (Privat-) Kelter (II) oder einer ( Bann-) Kelter (I).

Wort danach: Keltersatz

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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