Wort davor: Kelterkosten
Kelterlohn
Wortklasse: Maskulinum
Kelterlohn (I)
Erklärung:
Entgelt für den Bediensteten einer Kelter (I).
vgl.
Deuherlohn.
- Belegtext:
hutelohn, kelterlon und alle andir erbeit ... mitonandir in glichem teile tragen
Datierung: 1372
Fundstelle: JenaUB. I 344
- Datierung: 1418
Fundstelle: ArnstadtUB. 216
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- Datierung: 1420
Fundstelle: BürgelUB. 351
- Datierung: 1694
Fundstelle: BambBer. 46 (1884) 217
Kelterlohn (II)
Erklärung:
Abgabe an Kelterwein für die Benutzung der Kelter (I).
vgl.
Kelterdienst,
Kelterrecht (II).
- Belegtext:
er [küchenmeister] sal eynen iglichen seinen gekelterten wein vor der keltern messzen lasszen vnd eyn kerbe mit demselben machen, wieuil es sey, vnd dem küchenmeister die kerbe geben ..., vf das er den
kelterlone zu fordern wisse
Datierung: 1. Hälfte 16. Jh.
Fundstelle: Michelsen,ErfurtMainz 44
- Belegtext:
den dreissigsten teil des weins zu kelterlohn zu entrichten schuldig
Datierung: 1551
Fundstelle: BadW. 331
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Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
Wort danach: Keltermeister
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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