Wort davor: Kelnrecht

Kelter
Wortklasse: Femininum und bis in d. 18. Jh. auch Maskulinum
Erklärung: Weinpresse.
sprachliche Erläuterung: aus lateinisch calcatura (zu Etym. und Wortgeographie vgl. Kluge20 364).
vgl. Torkel, Trotte.

Kelter (I)
Erklärung: Bannkelter eines Grund- beziehungsweise Landesherrn oder der Dorfgemeinde, an der die Untertanen gegen Abgabe des Kelterweins ihre Trauben keltern müssen.
vgl. Banntrotte.

Kelter (II)
Erklärung: obrigkeitlich konzessionierte Privatkelter, meist nur für den eigenen und den Bedarf der Verwandtschaft, teilweise aber auch zur Entlastung des Bannkelter.

Wort danach: Kelterbann

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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