Wort davor: Kelterdatz

Kelterdienst
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: für die Benutzung der Kelter (I) zu entrichtende Abgabe.
vgl. Kelterlohn (II), Kelterwein.

Wort danach: Keltergülte

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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