Wort davor: Kelnhofgut
kelnhöfig, kelnhöfisch
Wortklasse: Adjektiv
Erklärung:
zu einem Kelnhof gehörig.
- Belegtext:
ob ... ain aigen kelnhoeffiger man ledig blib vnd also abgieng, ... dauon gehoert den herren ir val vnd laß
Datierung: 1488
Fundstelle: FürstenbUB. VII 237
- Belegtext:
die particularitet vnd limitation dieser kellnhoefischen gerichtbarkeit
Datierung: 1643
Fundstelle: Heider,Lindau 306
[weitere Angaben: ebd.ö.]
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- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
Wort danach: Kelnhofvogt
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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