Wort davor: Kelnhofvogtei
Kelnhofzins
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
von einem Kelnhof an den Grundherrn (II) zu leistende Abgabe.
- Belegtext:
er soll von dem hofe jährlich vsrichten vogtstuiren vnd den kelnhoff zins ... waer och sach, das vff dem selben hoff enkein vogtrecht oder kelnhoff zinß verfallen ..., das soellen wir ... gentzlich vssrichten
Datierung: 1447
Fundstelle: ArgauLsch. V 215
Faksimile
- digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
Wort danach: Kelnhufe
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten