Kellerlehen
Wortklasse: Neutrum
Kellerlehen (I)
sprachliche Erläuterung:
im 18. Jh. als Übs. von feudum de cavena gebrauchter Fachausdruck des Lehnrechts zur Bezeichnung eines Lehens, das in dem Recht auf wiederkehrende Natural- oder Geldleistungen aus der Kellerei des Lehnsherrn besteht.
Sachhinweis:
HRG.1 II 699f.
Wort danach: Kellermeister
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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