Wort davor: Kellerhof

Kellerin
Wortklasse: Femininum
sprachliche Erläuterung: aus mittellateinisch cellaria, gegenüber Kellnerin die ältere Sprachform.

Kellerin (I)
Erklärung: die mit der Wirtschaftsverwaltung betraute Nonne in einem Frauenkloster.

Kellerin (II)
Erklärung: Haushälterin oder Dienstmagd in einem frauenlosen Haushalt (meist eines Geistlichen).
Kellerin (III)
Erklärung: Wärterin für Kranke (insbesondere Wöchnerinnen) und Kinder.
Kellerin (IV)
Erklärung: Bedienstete einer Schankstätte.
Kellerin (V)
Erklärung: Ehefrau eines 2Kellers (V).
vgl. Kellnerin.

Wort danach: Kellerlage

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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