Wort davor: 1Keller

2Keller
Wortklasse: Maskulinum
sprachliche Erläuterung: aus mittellateinisch cellarius entlehnt.
vgl. 2Kellner.

2Keller (I)
Erklärung: Inhaber desjenigen Kloster- beziehungsweise Kapitelsamtes (I), das die Sorge für das leibliche Wohl, später für die gesamte Wirtschaftsverwaltung des Klosters beziehungsweise Stifts in sich begreift; vorwiegend in Zeugenlisten uä. Aufzählungen vorkommend.

2Keller (II)
Erklärung: Inhaber eines entsprechenden Spitalamtes.
2Keller (III)
Erklärung: Inhaber eines entsprechenden, auf die Haushaltungsverwaltung beschränkten Hofamtes (II).
2Keller (IV)
Erklärung: niederer Bediensteter in einem Weinkeller.
2Keller (V)
Erklärung: aus I entwickelt: niederer Verwaltungsträger weltlicher oder geistlicher Grundherrschaften, zu dessen Aufgabenbereich insb. die Einsammlung und Weiterleitung der Abgaben sowie die Wahrnehmung der niederen Gerichtsbarkeit gehört.
2Keller (VI)
Erklärung: niederer (in Österreich auch höherer) landesherrlicher Verwaltungsbeamter, der das Kammergut (I) verwaltet und die entspr. Gerichtsbarkeit ausübt.

Wort danach: Kellerabgang

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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