Wort davor: Kellergerichtsstab
Kellerherr
Wortklasse: Maskulinum
Kellerherr (I)
Erklärung:
Ratsherr als Aufsichtsbeamter über den städtischen 1Keller (II 3).
- Datierung: nach 1428
Fundstelle: Stein,SchweidnitzKeller 51
- Belegtext:
soll er [einkauffer] die fremde bier ... mit vorwißen der keller herrn kauffen
Datierung: 1578
Fundstelle: Stein,SchweidnitzKeller 228
[weitere Angaben: vgl. ebd. 233]
- Belegtext:
es soll ... diese ... ordnung jehrlicher zwier von den ... kellerherrn vorlesenn werden
Datierung: 1578
Fundstelle: Stein,SchweidnitzKeller 234
- Belegtext:
die kellerherren sind abgeschafft
Datierung: 1617
Fundstelle: Deus,HerrenSoest 520
Kellerherr (II)
Erklärung:
Vorsteher eines 1Kellers (III).
vgl.
Kast(en)herr,
2Keller (V).
Wort danach: Kellerheuer
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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