Wort davor: Kellergeld

Kellergericht
Wortklasse: Neutrum

Kellergericht (I)
Erklärung: bei einem (Kloster-)Keller bestehendes Nieder- oder Appellationsgericht für Klosteruntertanen.

Kellergericht (I 1)

Kellergericht (I 2)
Erklärung: insbesondere in St. Georgen und Reichenbach in Württemberg, im 18. Jh. teilweise wegen der mißdeuteten schwäbischen Sprachform zu kehren gestellt.
vgl. Kellergerichtsstab.
Kellergericht (II)
Erklärung: (Immunitäts-)Gericht des Domkapitels Würzburg für die Hausgenossen, von dessen Zuständigkeit Klagen wegen Mord und Brandstiftung sowie in Ehe- und Erbstreitigkeiten ausgenommen sind; die Bezeichnung rührt von dem Gerichtsort im Kreuzgang vor dem Eingang zum Weinkeller her.
Kellergericht (III)
Erklärung: in der Steiermark landesherrliches Appellationsgericht in Weinbergrechtssachen vor dem Kellermeister (V) als Richter.
vgl. Berggericht (II 1), Bergrecht (III 4).
Kellergericht (IV)
Erklärung: Dorfgericht (II 1).

Wort danach: Kellergerichtsstab

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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