Wort davor: Kelgericht

Kelherr
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: Inhaber eines Kelnhofs, wie 2Keller (V).
vgl. Kellerherr (II).

Wort danach: Kelhofacker

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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