Wort davor: Kennbüchse

Kenne
Wortklasse: Femininum
Erklärung: (förmliche) Erklärung.

Kenne (I)
Erklärung: Bestätigung.

Kenne (II)
Erklärung: gerichtliche Anerkennung, Bestätigung.
Kenne (III)
Erklärung: Urteil.

Wort danach: Kennemann

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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