Wort davor: Kehlstoß
Kehr
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
ursprünglich Richtung, Wendung.
Wortbildungshinweis: zu
kehren.
Kehr (I)
Erklärung:
Wendung, hier des Pfluggespanns auf dem Nachbaracker in Ausübung des Anwendrechts, auch die durch die Wendung verbundenen Ackerfurchen.
vgl.
Anwand (I),
Anwand (II),
Anwändel,
Anwander (I),
Anwandung,
Anwendensgerechtigkeit,
kehren (B II 7).
Kehr (II)
Erklärung:
(wiederkehrende) Reihenfolge, in der bestimmte Arbeiten zu verrichten oder Ämter zu übernehmen sind oder eine Berechtigung in Anspruch genommen werden darf.
- Datierung: 1413
Fundstelle: Friedli,Bärndütsch VI 243
- Belegtext:
sol der techan da selbs, der ir luitpriester ist, des kers [d. Hütepflicht bei Fehlen e. Gemeindehirten] ledig sin vnd den nitt tuon
Datierung: 1430
Fundstelle: ArgauLsch. V 38
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- Belegtext:
wenn der ker komet an die selben zwo schuopassen, holtz ze fuerent in die burg
Datierung: 1441
Fundstelle: ArgauLsch. V 258
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- Belegtext:
söllent ... all schüren zollwachten thuon, das ist am dritten ker
Datierung: 1480
Fundstelle: KaiserstuhlStR. 57
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- Belegtext:
[wenn] der ker [b. Lachsfang] an in kaem vnd er aber nit kaeme, so mag der nechst darnach, so der ker an im ist, dar faren, vnd gat dan der selb sin ker verloren
Datierung: 1485
Fundstelle: KaiserstuhlStR. 71
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- Belegtext:
wenn sy [nachtwächter] ... vmb ganndt vnnd ir keer thuendt
Datierung: 1566
Fundstelle: MurtenStR. 399
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- Datierung: 1578
Fundstelle: LaupenAmtsbez. 243
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- Datierung: 1596
Region/Autor/Textsorte:
Zürich
Fundstelle: SchweizId. III 432
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- digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
- Belegtext:
zu erhaltung der armen ... soll die thalschafft ... täglich etwas dem ker nach an spys zusammenlegen
Datierung: 1669
Fundstelle: InterlakenR. 541
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- Belegtext:
ghemeene edificien ... moeten onderhouden worden ten ghemeenen coste, lijdende daertoe ghesaemdelick oft by keere
Datierung: 1674?
Fundstelle: Stallaert II 47
- Belegtext:
niemant en sal moghen keer houden dan de gone staende met hemlieden waeghen ende jnghespannen peerden ter mart, caye ofte rivaige
Datierung: 1680
Rembry-Barth, Histoire de Menin ... I (1881) 488
- Belegtext:
[der factor soll,] wie viel wein vorhanden, den fuhrleuten vermelden, um demmenach deß herren wein, an demme der kehr ist, aeusserst moeglich sammethafft zu ferggen
Datierung: 1685/1723
Fundstelle: LaupenAmtsbez. 156
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- Datierung: 1738
Fundstelle: BernStR. IV 2 S. 1037
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- Belegtext:
alle wochen soll im kehr wenigstens ein schiff zu Solothurn und ein schiff zu Brugg sich einfinden, umb die verhandenen waaren abzuführen
Datierung: 1738
Fundstelle: BernStR. IV 2 S. 1039
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- Belegtext:
die wegmeister sollen fleissig den kehr den strassen nach machen
Datierung: 1744
Region/Autor/Textsorte:
Bern
Fundstelle: SchweizId. III 431
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- digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
- Datierung: 1759
Fundstelle: FrutigenStatR. 349
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- Belegtext:
daß die verledigte pfrund unverweilt ausgeschrieben und gleich nach 3 wochen zu besezen bestimt werde, da sich dann die praetendenten während dieser zeit ... der so genanten doppelten kehren enthalten sollen
Datierung: 1766
Fundstelle: BernStR. VI 1 S. 673
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Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Datierung: 1780
Fundstelle: BernStR. V 560
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Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
wegen des wucher schweins und deßelben haltung soll es bey dem würklich angefangenen kehr verbleiben
Datierung: 1782/87
Fundstelle: LaupenAmtsbez. 391
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- Datierung: 1783
Fundstelle: BernStR. VII 1 S. 488
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- digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Datierung: 1783
Fundstelle: FrutigenStatR. 5
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- digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- Belegtext:
zwei schwellenmeister ... welche im frühjahr und herbst ihren kehr machen
Datierung: wohl 1791
Fundstelle: Obersimmental(BernRQ.) 252
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- digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- Belegtext:
solle auf obige güter gelegt werden die armen, so von der gemeind in den kehr zu gehen erkennt werden
Datierung: 1797
Fundstelle: KonolfingenLGR. 652
- Belegtext:
welcher in seinem guet von ainem ieden gemainen wal über drei ker oder gämian zuethuet, der soll ... umb sechs kreizer gestrafft ... werden
Datierung: 18. Jh.
Region/Autor/Textsorte:
Tirol
Fundstelle: ÖW. IV 329
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- Datierung: 1809
Fundstelle: Niedersimmental 226
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- digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- Belegtext:
de greffiers moeten, elck op hennen keer ende rolle, medebrengen tregister van de voorgaende rollen
Datierung: oJ. (16. Jh.?)
Fundstelle: Stallaert II 47
Kehr (III)
Erklärung:
unbefugte Wiederkehr eines aus seinem Hofgut Ausgewiesenen, nur im Elsaß belegt und im 18. Jh. (1728 Schilter,Gl. 163) allgemein als Verbrechen gedeutet.
Kehr (IV)
Erklärung:
Genugtuung, Ersatz- oder Sühneleistung, meist formelhaft gebraucht in der Verbindung mit Abtrag ( C 1 b
und D) oder Wandel.
vgl.
Besserung (II),
Buße (I),
Buße (II),
Buße (III),
Erstattung (I),
Genügde,
Genüge (I),
Genüge (II 1),
Genugtuung (I),
Kehr(e) (III),
Wandlung.
- Belegtext:
peschicht uns unrecht und hoffen, des noch ker und wandel von ew zu erlangen
Datierung: 1474
Fundstelle: MHabsb. I 1 S. 119
- Belegtext:
ker und abtrag vmb sollich verhandlung ... thun
Datierung: 1494
Fundstelle: SPaulUB. 520
- Belegtext:
seye klaeger vnd R. vneins worden, deßhalben er J. vmb ... ein finger kommen. vermeint, R. solle jme ker vnd wandel darumb thuon, dann es breuchlich
Datierung: 1574
Fundstelle: Frey,Pract. 338
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- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Belegtext:
des klosters leute ... mercklicher gewald zugefüget ... wofür die ... rähte kher, wandel und abtrag begehret
Datierung: 1578
Fundstelle: Westphalen,Mon. IV 3517
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- digitalisiert von der ULB Düsseldorf
- Belegtext:
wer von vnsern burgern jemanden mit ehrrorigen worten beleidigen würt und solches ime mit warheit nit overbrengen konde, die sall ... dem beleidiger kehr und wandel doin
Datierung: 1590
Fundstelle: BeitrEssen 20 (1900) 148
- Belegtext:
[d. Meister soll bei mangelhafter Arbeit] für die arbeit gebührlichen chur und wandel thun
Datierung: 1595
Region/Autor/Textsorte:
Lüneburg
Fundstelle: Rothenbücher,Werkv. 66
- Belegtext:
solle ... der wiert, welcher die ungebür verhenget ..., neben oder sambt den gast ... gestraft und zu kher und billichen abtrag gehalten werden
Datierung: 1608
Region/Autor/Textsorte:
Kärnten
Fundstelle: ÖW. VI 489
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Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
alle vormunder ..., die jhrer anministration ... nit trewlich vorstehen ..., seynd den pflegkindern vmb schaeden erstattung, kehr vnd widerlegung ... zuthun pflichtig
Fundstelle: FrkLGO. 1619 III 21 § 1
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- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Belegtext:
wir wollen ... uns. burger dahin anwysen, daß er solche zulagen entweder den rechten gemaeß uf yne bybringen und erwysen oder aber ihme nach notdurft syner ehren ker und wandel thun solte
Datierung: 1642
Region/Autor/Textsorte:
Zürich
Fundstelle: Scherz-Oberlin 776
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- in Google Books
- Belegtext:
soll der schmäher solang vor unredlich seines handwerks gehalten ... werden, bis er dem geschmäheten genugsamen kahr und wandel gethan und sich mit der obrigkeit der straf halber abgefunden
Datierung: 1670
Fundstelle: EisenachStR. 168
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- digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- Belegtext:
da die officirer und soldaten sich untereinander ... beleidigen ..., dem beleidigten kehr und wandel wiederfahre
Datierung: 1672
Fundstelle: Lünig,CJMilit. 118
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- digitalisiert im Rahmen des "Digitales Dokumentenarchivs" der Universitätsbibliothek Augsburg
- Belegtext:
wandelung war ... eine straffe, die einem wegen verbrannter kirchen-gueter mit denen formalien zu wandel, kuhr und abtrag dictiret wurde
Datierung: 1710
Fundstelle: Nehring,Lex. 450
- Belegtext:
wer dem andern seine fruechte ... abaetzet ..., derselbe soll neben anweisung der schlechten bus auch denen beschedigten kehr und wandel zu thun angewiesen werden
Datierung: vor 1762
Region/Autor/Textsorte:
Hessen
Fundstelle: Wiesand 918
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- in Google Books
Kehr (V)
Erklärung:
Einredemittel gegen eine Klage, nur in der Verbindung Kehr und Wehr belegt.
- Belegtext:
heemraden hadden by uitspraak de impetranten versteecken van alle exceptien, keer en weer, die zijl. zouden hebben mogen doen en proponeren, en voorts hen gecondemneerd
Datierung: 1596
Fundstelle: MnlWB. III 1269
Kehr (VI)
Erklärung:
Weideland.
Wortbildungshinweis: zu
kehren (B II 6).
- Belegtext:
ander, ... daz in an horte, in holze und en velde, en wise und en keren und en garten
Datierung: 1270
Fundstelle: UlmUB. I 132
[weitere Angaben: wohl als 'Acker' zu lesen]
- Belegtext:
wer dem andern huet uf seinem ker oder wismat, ist es bei dem tag oder bei der nacht, der soll geben 32 (pfennig)
Datierung: 1625
Region/Autor/Textsorte:
Schwaben
Fundstelle: GrW. VI 215
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Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Datierung: 1788
Fundstelle: HelvLex. Suppl. III 329.
Wort danach: Kehrde
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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