Wort davor: Kebsweiberei

keck
Wortklasse: Adjektiv
Erklärung: lebendig, in rechtlicher Beziehung nur im Ags. belegt.
sprachliche Erläuterung: zu Etym. und Sprachformen vgl. Kluge20 361.

Wort danach: Kedde

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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