Wort davor: Keilhaue

Keiper
Wortklasse: Maskulinum
sprachliche Erläuterung: wohl zu germ. *kopjan-, mnd. keper, kipere.

Keiper (I)
Erklärung: Aufsichtsbeamter, insbesondere im Bergbau, auch Verwalter und Zolleinnehmer.
vgl. Haffkeiper.

Keiper (II)
Erklärung: nur in Preußen belegt: durch die Wasserherren bestellter und vereidigter 1Fischmeister niederen Grades, mit der Aufsicht über die Schleppnetzfischerei betraut.

Wort danach: Keische

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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