Keifdeich
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
(im Deichrecht:) in einem Keif stehender Deichanteil, dessen Unterhaltung bis zur Entscheidung des Keifs in Frage steht.
vgl.
Wrokdeich.
Wort danach: keifen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten