Kehrmehl
Wortklasse: Neutrum
Erklärung:
das nach dem Mahlen von Getreide in einer Mühle zusammengekehrte Mehl, teilweise als 1Mahlgeld (I) betrachtet.
sprachliche Erläuterung:
zu kehren = fegen.
Wort danach: Kehrschmalz
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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