Wort davor: Kehrekest

kehren
Wortklasse: Verb
Erklärung: Grundbedeutung wenden.
sprachliche Erläuterung: z. Etym. vgl. Kluge20 361 f. und DudenEtym. 319f.

kehren (A)
Wortklasse: tr.

kehren (A I)
Erklärung: mit persönlichem Objekt: jem. ausschließen, jem. den Zugang verwehren.

kehren (A II)
Erklärung: mit sachlichem Objekt.

kehren (A II 1)
Erklärung: einer Sache eine Richtung geben.

kehren (A II 1 a)
Erklärung: eine Sache einer bestimmten Verwendung zuführen, jm. etwas zuwenden, etwas anwenden, insb. in oder an den Nutzen von jm. kehren 'zu js. Gunsten verwenden'.
kehren (A II 1 b)
Erklärung: jem. etwas zufügen.
kehren (A II 1 c)
Erklärung: jem. eine Schuld zuschreiben.
kehren (A II 1 d)
Erklärung: berufen.
kehren (A II 1 e)
Erklärung: rechtshängig machen, ein Urteil jem. übertragen.
kehren (A II 1 f)
Erklärung: den Rauch zu oder wider den Berg kehren mit dem Hausstand an einem bestimmten Ort sitzen.
kehren (A II 1 g)
Erklärung: den Willen kehren zu jem. sich für jem. entscheiden.
kehren (A II 1 h)
Erklärung: einbringen.
kehren (A II 1 i)
Erklärung: ein fließendes Gewässer ableiten.
kehren (A II 1 j)
Erklärung: Vieh treiben.
kehren (A II 2)
Erklärung: einer Sache eine andere Richtung geben.

kehren (A II 2 a)
Erklärung: den Schaden (oä.) kehren ersetzen.
kehren (A II 2 b)
Erklärung: abwenden, verhindern, verwehren.

kehren (A II 2 b alpha)
kehren (A II 2 b beta)
Erklärung: das Recht kehren Recht verweigern.
kehren (A II 2 b gamma)
Erklärung: das Pfand kehren den Fortgang der Pfändung rechtswirksam hindern (vgl. aber oben A II 1 a den Beleg von 1333).
kehren (A II 2 c)
Erklärung: anfechten.
kehren (A II 2 d)
Erklärung: etwas verringern, aufheben, verändern.
kehren (B)
Wortklasse: intr.

kehren (B I)
Erklärung: reichen, sich erstrecken.
kehren (B II)
Erklärung: sich in eine Richtung bewegen.

kehren (B II 1)
Erklärung: allgemein eine Bewegung ausdrückend.
kehren (B II 2)

kehren (B II 2 a)
Erklärung: sich an jem. oder etwas wenden oder halten, sich für jem. entscheiden, an jem. gebunden sein.
kehren (B II 2 b)
Erklärung: insbesondere sich mit Heirat zu jem. kehren jemanden ehelichen.
kehren (B II 2 c)
Erklärung: an jem. kehren sich feindlich gegen jem. wenden.
kehren (B II 3)
Erklärung: von j. kehren sich von einer Person trennen (auch vermögensrechtlich).
kehren (B II 4)
Erklärung: sich von etwas abwenden.
kehren (B II 5)
Erklärung: an eine Person fallen.
kehren (B II 6)
Erklärung: auf die Weide ziehen.
kehren (B II 7)
Erklärung: den Pflug wenden.
kehren (C)
Erklärung: in (formelhaften) Verbindungen mit anderen Verben.

kehren (C I)
Erklärung: (den Schaden) kehren und ablegen ersetzen.
kehren (C II)
Erklärung: (den Schaden) kehren und absetzen ersetzen.
vgl. absetzen (I 3 a).
kehren (C III)
Erklärung: (den Schaden) kehren und abtun ersetzen.
vgl. abtun (I 1 e).
kehren (C IV)
Erklärung: kehren und abwenden abwenden.
vgl. abwenden (I).
kehren (C V)
Erklärung: kehren und anlegen verwenden.
kehren (C VI)
Erklärung: kehren und anwenden verwenden.
vgl. anwenden (I).
kehren (C VII)
Erklärung: kehren und bewahren abwenden.
vgl. bewahren (A II), bewahren (B I), bewahren (B I Spiegelstrich 1).
kehren (C VIII)
Erklärung: kehren und bewenden verwenden.
kehren (C IX)
Erklärung: kehren und bezahlen ersetzen.
kehren (C X)
Erklärung: kehren und deuten wenden.
vgl. deuten (II).
kehren (C XI)
Erklärung: kehren und entrichten ersetzen.
kehren (C XII)
Erklärung: kehren und erstatten ersetzen.
vgl. erstatten (I).
kehren (C XIII)
Erklärung: kehren und fallen zufallen.
kehren (C XIV)
Erklärung: kehren und geben zukehren.
kehren (C XV)
Erklärung: "ersetzen".
kehren (C XVI)
Erklärung: kehren und gelten ersetzen.
vgl. gelten (I 3), gelten (II).
kehren (C XVII)
Erklärung: kehren und Genüge tun ersetzen.
vgl. genügen (II).
kehren (C XVIII)
Erklärung: kehren und legen verwenden.
kehren (C XIX)
Erklärung: "ersetzen".
kehren (C XX)
Erklärung: kehren und richten ersetzen.
kehren (C XXI)
Erklärung: verhindern, abwenden.
kehren (C XXII)
Erklärung: kehren und verkehren bewegen.
kehren (C XXIII)
Erklärung: kehren und verwehren verbieten?
kehren (C XXIV)
Erklärung: kehren und wehren verbieten, abwenden.
kehren (C XXV)
Erklärung: kehren und wenden verwenden, verfügen.

kehren (C XXV 1)
kehren (C XXV 2)
Erklärung: reichen, sich erstrecken.
kehren (C XXV 3)
Erklärung: bewegen.
kehren (C XXV 4)
Erklärung: Wasser ableiten.
kehren (C XXV 5)
Erklärung: umkehren.

Wort danach: Kehrsmann

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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