2Kegel
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
übertragen seit dem Spätmhd. in der Bedeutung uneheliches Kind, insbesondere in der alliterierenden Formel Kind und Kegel als Bezeichnung für eheliche und uneheliche
Kinder beziehungsweise die ganze Familie.
sprachliche Erläuterung:
z. gleichen Wz. wie 1Kegel gehörig.
vgl.
Kebskind.
Wort danach: Kegelgeld
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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