Wort davor: 1Kegel

2Kegel
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: übertragen seit dem Spätmhd. in der Bedeutung uneheliches Kind, insbesondere in der alliterierenden Formel Kind und Kegel als Bezeichnung für eheliche und uneheliche Kinder beziehungsweise die ganze Familie.
sprachliche Erläuterung: z. gleichen Wz. wie 1Kegel gehörig.
vgl. Kebskind.

Wort danach: Kegelgeld

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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