Wort davor: Kebsung
Kebsweib
Wortklasse: Neutrum
Erklärung:
wie 1Kebse.
- Belegtext:
concubina kebîswib
Fundstelle: AhdGl. III 65
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- digitalisiert von der ULB Düsseldorf
- Datierung: nach 1190
Fundstelle: HerbortFritzlar,TrojKrieg V. 1894
- Datierung: 1300
Fundstelle: Hugo v.Trimberg(Ehrismann) I Vers 5676
[weitere Angaben: auch II Vers 16866]
- Datierung: um 1523
Fundstelle: ZDPhil. 22 (1890) 327
- Belegtext:
eyn kebßweib, eyne die mit eym ehman huererei treibt
Datierung: 1536
Fundstelle: Dasypodius 162v
- Belegtext:
der, so kein eheweib hat und ... an einer ehefrauen stat ein kebsweib hat, der sol nicht vom sacrament abgetrieben werden, doch das er an einem weibe sich benügen lasse
Datierung: 1536
Region/Autor/Textsorte:
Hannover
Fundstelle: Sehling,EvKO. IV 2 S. 985
- Belegtext:
vnd hatte jm ein kebsweib zum weib genomen
Fundstelle: Lutherbibel(1545) Richter 19,1
- Belegtext:
es soll ... keiner dieser bruderschaft [Kupferschmiede] ... keine ... verdächtige kepps-weiber bey sich enthalten
Datierung: 1554
Region/Autor/Textsorte:
Württemberg
Fundstelle: Wissell,Hdw. II 733
- Datierung: 1561
Fundstelle: Maaler 239v
- Datierung: 1574
Fundstelle: Frisius 940
- Belegtext:
unsers herzogtums undertonen ... jung und alt, was stands ... die seien, sollen ... keine uneheliche beiliegerin oder argwöhnige kepsweiber bei sich haben
Datierung: 1621
Region/Autor/Textsorte:
Württemberg
Fundstelle: QNPrivatR. II 1 S. 507
- Datierung: 1670
Fundstelle: Abele,Unordn. I 204
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- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Datierung: 1715
Fundstelle: Frauenzimmerlex. 1036
- Datierung: 1724
Fundstelle: Stade,Luther 336
- Datierung: 1737
Fundstelle: Zedler XV 368
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Datierung: 1741
Fundstelle: Frisch I 506
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- in Google Books
- Belegtext:
kebsweiber moegen von kriegs-leuten im testament nicht zu erben eingesetzet werden
Datierung: 1746
Fundstelle: OstfriesLR.(Wicht) Reg. III
- Belegtext:
kebs-weib ... die zwar keine ehe-frau ist, jedoch in gestalt einer ehefrauen einem mann entweder auf eine gewisse zeit oder aber so lang, als sie oder er lebet, dem mann beywohnet oder sich mit ihm fleischlich vermischet
Datierung: 1753
Fundstelle: Oberländer 430
- Belegtext:
nur ... rechtmaeßige gemahlinnen und kinder eines herrn haben das recht, in die familien-grufft beygesetzt zu werden, dahero die kebs-weiber und natuerliche kinder grosser herrn davon ausgeschlossen bleiben
Datierung: 1754
Fundstelle: Moser,Hofr. I 424
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
die ... kebsweiber ... zu den zeiten des kaiser Karls des grosen erlaubet waren. das kebsweib war dem mann zur ehe gegeben. allein wegen der ungleichheit des standes hatte sie
keinen teil an des mannes wuerde. sie wurde auch nicht so feierlich geehlichet. die kinder bekamen nur wenige ihnen ausgesezte vaeterliche gueter
Datierung: 1757
Fundstelle: Estor,RGel. I 305
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- Datierung: 1775
Fundstelle: Adelung II 1530
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Datierung: 1775
Fundstelle: Walch,Lex.4 I 2125
- Datierung: 1786
Fundstelle: Krünitz,Enzykl. 36 S. 689
- Belegtext:
der fürsten und großer herrn heimliche ehe ist eine rechte ehe fur gott, ob sie wol ohn alles gepränge und herrlichkeit zugehet, und daß die kinder, so darinnen gezeuget werden, weder schild noch helm
führen. und ist nicht ungleich der patriarchen und erzväter concubinat und ehe, da die kinder, so sie mit ihren kebsweibern gezeugt hatten, nicht rechte erben waren, sondern wurden mit eim genannten abgeweiset
Fundstelle: LutherTischr. IV 74
Wort danach: Kebsweiberei
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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