Wort davor: 2Kebse
Kebsehe
Wortklasse: Femininum
Erklärung:
wie 2Kebse.
- Datierung: 1683
Fundstelle: Stieler 912
- Belegtext:
[Titel:] Christiani Thomasii juristische disputation von der kebs-ehe
Datierung: 1714
Chr. Thomasius, Außerlesener und dazu gehoeriger Schrifften Zweyter Theil ... (Frankfurt/Leipzig 1714) 437
[weitere Angaben: vgl. ebd. 437-521]
- Belegtext:
kebs-ehe ist, wenn einer neben seiner ordentlichen frau eine oder mehrere, doch geringeres ansehen, darneben haelt
Datierung: 1737
Fundstelle: Zedler XV 368
[weitere Angaben: vgl. ebd. 370]
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- Datierung: 1741
Fundstelle: Frisch I 506
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- Datierung: 1765
Fundstelle: Gerbert,GlossTheot. 128
- Belegtext:
die kebsehe ... eine unrechtmäßige ehe, diejenige verbindung, wo zwey personen ehelich miteinanderleben, ohne durch die kirche dazu berechtiget zu seyn ... der concubinat
Datierung: 1775
Fundstelle: Adelung II 1530
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- Belegtext:
kebsehe, concubinat, ist, wenn ein mann nebst seinem rechten weib auf eine gewisse zeit noch eine andre haelt, um ihr der lust halber beyzuwohnen, die kinder aber, die ... gezeugt
werden, nicht als rechte kinder erkennet. solche ehen sind nach dem recht der natur nicht zugelassen
Datierung: 1775
Fundstelle: Walch,Lex.4 I 2121
- Datierung: 1808
Fundstelle: Campe II 904
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Wort danach: kebsen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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