Wort davor: kebsboren

Kebsbruder
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: neben- beziehungsweise unehelich geborener und daher mit minderen Rechten ausgestatteter Bruder (I).
sprachliche Erläuterung: bereits ahd. belegt (Graff IV 358).
vgl. Ehebruder, Kebskind.

Wort danach: Kebsdienerin

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