Kebsbruder
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
neben- beziehungsweise unehelich geborener und daher mit minderen Rechten ausgestatteter Bruder (I).
sprachliche Erläuterung:
bereits ahd. belegt (Graff IV 358).
vgl.
Ehebruder,
Kebskind.
Wort danach: Kebsdienerin
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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