Wort davor: kavieren
Kavierschein
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
zum vor.; schriftliche Richtigkeitserklärung.
- Belegtext:
so [d. Jude] ... die waaren nicht selber mit sich fuehret, sondern vor seiner ankunft zur messe sendet und an seinen wirth addreßiret, werden solche ebenermaßen ... an das packhaus
geliefert, versiegelt und dem juden oder dessen wirth gegen dessen annehmlichen cavirschein, wann dieser dafuer, daß alles richtig angegeben, einstehen will, verabfolget
Datierung: 1737
Fundstelle: BrschwWolfenbPromt. IV 124
Wort danach: Kawerzaner
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten