Wort davor: Kautionsschrift

Kautionsstück
Wortklasse: Neutrum
Erklärung: im Besitz des Kautionsleistenden verbleibender, als Kaution dienender Gegenstand.

Wort danach: Kautionswerk

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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