Wort davor: Kautenmeister
Kaution
Wortklasse: Femininum
Erklärung:
Sicherheit, die durch Hinterlegung von Geld, Verpfändung von Grundstücken oder Stellung von Bürgen geleistet wird, wenn die Verwirklichung zukünftiger (Regreß-)Ansprüche in Frage gestellt
scheint (im Straf- und Zivilprozeß, Vertragsrecht, Vormundschaftswesen, bei der Übernahme eines Amtes in der öffentlichen Finanzverwaltung).
sprachliche Erläuterung:
seit Anf. 16. Jh. aus lateinisch cautio = Sicherstellung.
- Belegtext:
etzliche ortelsbriefe betreffen ein caucion
Datierung: 1511
Fundstelle: MarburgRQ. II 430
- Belegtext:
soll der klaeger in diesen faellen nicht schuldig seyn, in der rechtfertigung zu gleicher gefaengnuß oder poenam talionis sich zu begeben, sonder allein caution zum rechten, wie sich das gebuehrt, zu thun
Datierung: 1521
Fundstelle: RAbsch. II 199
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- Belegtext:
sufficiente ende vaste cautie
Datierung: 1525
Fundstelle: Strieder,Notariatsarch. 6
- Belegtext:
so balldt der angeclagt zu gefenngknuss angenomen ist, soll der anclager oder sein gewallthaber mit seinem leip verwart werden, biss er mit burgenn, caution vnd bestanndt vnd sicherung,
die der richter ... fur genugsam erkennt, gethan hat
Datierung: 1532
Fundstelle: CCC. Art. 12
Volltext (und Faksimile), Ausgabe von 1533
- in DRQEdit
- Datierung: 1532
Fundstelle: CCC. Art. Art. 176
Volltext (und Faksimile), Ausgabe von 1533
- in DRQEdit
- Datierung: 1533
Fundstelle: SteirLRRef. Art 27
- Datierung: 1536
Fundstelle: LübRatsurt. III 270
- Belegtext:
veftich m. summen, ver m. rente er J.M., dat den kalandeshern ... woll bewust, heft aver betanher kein orkunt darup gegeven noch caution gedan
Datierung: 1539
Fundstelle: PommVis. I 182
- Belegtext:
einer mahnet schuld von einem, da er die handschrifft von verlohren, ist aber erbothig, caution zu stellen vor ferner mahnen
Datierung: 1541?
Fundstelle: LübRatsurt. IV 397
- Datierung: 1547
Fundstelle: LübRatsurt. III 540
- Datierung: 1553
Fundstelle: WestfLR. 248
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Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
so der erb wirt vberwunden der legaten halben vnnd appellirt, wirdt derselbigen appellation nit statt geben, er thuo dann caution
Datierung: 1571
Fundstelle: TeutschForm. 80v
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- Datierung: 1574
Fundstelle: Frey,Pract. 126
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- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Belegtext:
wannehr ein außwendiger bey einem richtter ansuch thutt, ein burger von einem anderen gericht zu zeugen vorzustellen begertt, ist der anforderer schuldigh, dem richter zuvorab caution zu geben
Datierung: 1589
Fundstelle: LuxembW.(Majerus) IV 458
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- Datierung: 1595?
Fundstelle: Dollinger,MaxFinanzref. 408
- Belegtext:
vom heiratguet soll khain freygeldt genomen werden, doch yeder oberkheit bevorstehen, von dem jhenigen, der ausser landts zeucht, ain caution zu erfordern, das derselb das freygeldt,
da ime solches guetlich oder rechtlich dißfals zuerkhendt, widerumben erstatten wolle
Datierung: 1597
Fundstelle: Grüll,Bauer 243
- Datierung: 1597
Fundstelle: Wesener,ErbrechtÖsterr. 94 Anm. 38
- Belegtext:
wo aber der klaeger mit seinem eyd beteuren moechte, daß er nach mueglichem angekehrten fleiß, solche caution und buergschafft nicht thun koente, soll er mit seinem eyd ... zugelassen werden
Datierung: 1639
Fundstelle: BrschwLO. II 417
- Belegtext:
fremde ..., sie seyn klaeger oder beklagte, muessen, auf des gegentheils erfordern, caution und vorstand stellen fuer schaden und uncosten
Datierung: 1650
Fundstelle: EstRitterLR. 206
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- Datierung: 1681
Fundstelle: Spaten,Sekretariat. 1470
[weitere Angaben: Formular]
- Belegtext:
[Übschr.:] von der caution und vorstand zum rechten
Datierung: 1683
... der Statt Ulm Ordnung von Gerichten ... (Ulm 1683) 28
- Belegtext:
seint auch die sonnenbergischen undertanen befreit, daß sie um irer ansprachen ainem auslendischen sein durchfiehrendts hab und guet arrestieren, verhäften und verpiten mögen, iedoch solle ain ieder habhaffte
caution tuen, da er ein unrechtmässigen arrest fürneme, daß ers dem beclagten rechtlich wiederkeren und abstatten welle
Datierung: 17. Jh.
Region/Autor/Textsorte:
Vorarlberg
Fundstelle: ÖW. XVIII 212
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- Belegtext:
finden wir nicht ... tunlich, solche angesessene vormündere mit weiterrer caution belegen zu lassen
Datierung: 1718
Region/Autor/Textsorte:
Preußen
Fundstelle: QNPrivatR. II 2 S. 211
- Belegtext:
eine caution ist ... eine schrifftliche verpflichtung zu etwas
Datierung: 1750
Fundstelle: Moser,Kanzlei 378
- Datierung: 1753
Fundstelle: Oberländer 117
- Belegtext:
so viel ... die caution betrift, muß selbige entweder durch eigene und zwar unbewegliche gueter oder durch angesessene buergen bestellet werden
Datierung: 1769
Fundstelle: Claproth,Grundsätze 5
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- Datierung: 1780
Fundstelle: SteirEinl. 246
- Datierung: 1783
Fundstelle: Quistorp,GrundsPeinlR. 1121
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- Datierung: 1783
Fundstelle: Quistorp,GrundsPeinlR. 1593
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- Belegtext:
caution ... ist ... sicherheit, die man jemanden wegen einer zu erfüllenden verbindlichkeit aus dem grund leistet, weil zu besorgen ist, daß man die verbindlichkeit nicht erfuellen
werde ... die caution ... kann durch buergen, durch pfaender, durch gefaengniß, durch einen eyd und durch bloßes versprechen geleistet werden
Datierung: 1803
Fundstelle: Höpfner,KommHeineccInst.7 1123
- Datierung: 1818
Fundstelle: Landsberg,Gutachten 236
- Belegtext:
hypotheken und andere realrechte, cessionen derselben, damit bestellte kautionen ... [sollen] zum eintrag [in d. Hypothekenbuch] angenommen werden
Datierung: 1818
Fundstelle: Landsberg,Gutachten 260
- Belegtext:
zur entschaedigung des staates im falle solcher veruntreuungen [von öffentl. Geldern] dient die caution, welche jeder kassenbeamte zu leisten schuldig ist
Datierung: 1831
Fundstelle: Mohl,WürtStR. II 982
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
Wort danach: Kautionsbegehren
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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