Wort davor: Kautenmeister

Kaution
Wortklasse: Femininum
Erklärung: Sicherheit, die durch Hinterlegung von Geld, Verpfändung von Grundstücken oder Stellung von Bürgen geleistet wird, wenn die Verwirklichung zukünftiger (Regreß-)Ansprüche in Frage gestellt scheint (im Straf- und Zivilprozeß, Vertragsrecht, Vormundschaftswesen, bei der Übernahme eines Amtes in der öffentlichen Finanzverwaltung).
sprachliche Erläuterung: seit Anf. 16. Jh. aus lateinisch cautio = Sicherstellung.

Wort danach: Kautionsbegehren

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten