Wort davor: Kaut(s)brief
kauten
Wortklasse: swVerb
Erklärung:
tauschen.
sprachliche Erläuterung:
md. und nd. kuten, küten.
- Belegtext:
daz die ... herren ... gekudit unde gegeben hant eine wyesen
Datierung: 1341
Fundstelle: DOrdHessenUB. II 498
- Belegtext:
dise zinse hat R.v.Sch. ... gekuotit, gewessilt und gegeben R.E. umme einen garten
Datierung: um 1400
Fundstelle: MarburgSalb. 185
- Belegtext:
er kutte czu einer czid mit eime wingert
Datierung: 1406
Fundstelle: Erler,Ingelh. II 103
- Datierung: 1421
Fundstelle: Erler,Ingelh. III 79
- Belegtext:
zu einem iglichen dingstag ... soll der landmann rugen umb alle preuche hovische güter antreffend vmb kauffen, verkauffen, kauten vnd andere
Datierung: um 1490
Fundstelle: MittFrankf. 1 (1858/60) 313
- Datierung: 1500
Fundstelle: Bruchsal 897
Faksimile
- Datierung: 1525
Fundstelle: ArchHessG.2 3 (1904) 133
- Belegtext:
daß sich der huben eine verendert, ... es sei mit kauden, keiffen, geben oder ansterben
Datierung: 1575
Region/Autor/Textsorte:
Boppard
Fundstelle: RhW. I 1 S. 32
Faksimile
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Datierung: 1589
Fundstelle: CCNass. I 1 Sp. 548
- Datierung: 1595
Fundstelle: CCNass. I 1 Sp. 565
- Belegtext:
welchem einwohner sein guth geliehen wird, es sey gekaufft, gekaudt oder vererbet
Datierung: 1689
Fundstelle: Klingner I 513
Faksimile
- Belegtext:
ob auch einiche verschmelerungh der hoefsgutter mit verkaufen, kauden oder auszwerfen der marken geschehen
Region/Autor/Textsorte:
Eifel
Fundstelle: GrW. VI 636
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Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
Wort danach: Kautenamt
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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