Wort davor: Kauner

Kausenlehen
Wortklasse: Neutrum
Erklärung: ein ursprünglich bäuerliches Lehen am Niederrhein, dessen Inhaber mit der Kause Kriegsdienste zu leisten hat, dann auch übertragen der Lehnsmann selbst.
sprachliche Erläuterung: zu rh. Kause = Keule, Knüttel (RhWB. IV 339ff.), mit dem etym. verwandt vielleicht auch das sinngleiche mnl. cudse ist (MnlWB. III 2195, vgl. aber ebd. 2222).
vgl. Klüppellehen, Kolbenlehen.

Wort danach: Kaut

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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