Wort davor: Kaufzieher

Kaufzieler
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: termingebundene Ratenzahlung auf einen abgeschlossenen Kauf (I).
sprachliche Erläuterung: zum Grundwort vergleiche oben Bd. VI 1002 s.v. Kammerzieler.

Wort danach: Kaufziese

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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