Wort davor: Kaufzentgericht

Kaufzerte
Wortklasse: Femininum
Erklärung: Urkunde ( Kerbbrief) über einen Kaufvertrag (I).
vgl. Kaufbrief.

Wort danach: Kaufzessionkontrakt

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten