Wort davor: Kaufwein

Kauf(s)weise
Wortklasse: Femininum

Kauf(s)weise (I)
Erklärung: die Weise, Art, die bei einem Kauf (I) oder einem Kaufmann ( I und II) üblich oder Rechtens ist; der Erwerbstitel Kauf bei Eigentumserwerb.
vgl. kauf(s)weise, Weise.

Kauf(s)weise (II)
Erklärung: im Bergrecht als Art der Bauhafthaltung (durch Fristung I 3?).

Wort danach: kauf(s)weise

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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